Gürtelkinder
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Gürtelkinder — Gürtelkinder, soviel wie Mantelkinder (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gürtelkinder — Gürtelkinder, Recht: Mantelkinder. … Universal-Lexikon
Mantelkinder — (Gürtelkinder), ehedem Bezeichnung für Kinder, die von Brautleuten vor erfolgter Trauung erzeugt waren; so genannt, weil die Mutter bei der Trauung ihren Mantel über das Kind breiten mußte, durch welchen Akt (Bemäntelung) es legitimiert wurde.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Mantelkinder — Mantelkinder, Gürtelkinder, die vor der Trauung von Verlobten erzeugten Kinder, die durch die nachfolgende Ehe gleiche Rechte mit den ehelich geborenen erlangen, so genannt, weil in älterer Zeit die Mutter bei der Trauung ihren Mantel über sie… … Kleines Konversations-Lexikon
Mantelkinder — Mantelkinder, Gürtelkinder, Rechtsgeschichte: vorehelich geborene Kinder, die durch die Eheschließung ihrer Eltern, verbunden mit einem bestimmten Ritual (unter dem Mantel oder Gürtel), die rechtliche Stellung von ehelichen Kindern erlangten.… … Universal-Lexikon